Engels-Botschaft

Schutz, Gesundheit, Licht und Hoffnung – so helfen Engel den Menschen

Engel auf Reisen

Koffer weg? Was tun? Das sind Ihre Rechte!

Der Gau auf Reisen: Man steht am Gepäckband und der Koffer kommt nicht an. Oder im Fernbus verschwindet der Rucksack. Sie geben ihren Koffer bei einer Zugreise auf und sehen ihn nie wieder!

Wenn es Ärger mit dem Gepäck gibt, haben Reisende in ganz Europa Rechte. Diese sind jedoch je nach Transportmittel sehr unterschiedlich.

Fluggepäck

Die am häufigsten vom Europäischen Verbraucherzentrum bearbeiteten Beschwerden aus der Kategorie „Gepäck“ betreffen Fluggepäck. Die Ansprüche regelt das sogenannte Montrealer Übereinkommen.

Stehen Reisende im Urlaub ohne Koffer da, können sie notwendige Ersatzkleidung und Hygieneartikel kaufen und sich die Kosten von der Airline erstatten lassen. Kommt der Koffer überhaupt nicht mehr an, kann eine Entschädigung für den Verlust verlangt werden. Achtung für das Kabinengepäck ist der Flugreisende selbst verantwortlich. 

Der Kundenservice der Airlines ist über die Jahre nicht unbedingt besser geworden. Die Callcenter sind nicht selten überlastet, E-Mails werden nicht beantwortet oder man erhält nur automatisch generierte Antwortmails. Die Strategie ist abwimmeln und Reklamationen versanden zu lassen. Wenn das Gepäckchaos ausbricht stapeln sich an den Airports Kofferberge und keiner fühlt sich verantwortlich. Der Flugreisende ist bei diesem Spiel dann der Dumme.

Allgemein gilt: Der Schaden bei Gepäckverlust muss konkret belegt werden können. Der Höchstbetrag liegt bei 1.288 Sonderziehungsrechten (entsprich in etwa 1.574 Euro) pro Passagier liegt. Airlines, besonders die preisaggressiven Budget Fluglinien, sind nicht selten alles andere als großzügig. Sie zahlen oft weniger, als gewünscht. Das gilt auch für Ersatzeinkäufe, die bei Heimreisen meist gar nicht erstattet werden.

Für alle Fälle gilt: Sofort am Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft den Schaden melden und einen sog. „Property Irregularity Report“ verlangen. Nicht abwimmeln lassen – darin ist das Servicepersonal, das häufig bei Dienstleisten tätig ist, geschult. Gepäckschäden müssen zusätzlich und innerhalb von 7 Tagen, verspätetes Gepäck spätestens nach 21 Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden. 

Pauschalr­eisende sollten zudem den Reise­ver­anstalter informieren. Urlaub ohne Gepäck ist ein Reisemangel, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt. Weitere Informationen zum Fluggepäck.

Bahn-Reisegepäck

Anders als bei Flug- und Busreisen geben Bahnreisende ihr Gepäck nicht ab, sondern führen es mit sich. Ein Verschulden des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter ist – außer bei Unfällen –  kaum nachzuweisen und eine Haftung daher meist schwer zu begründen. Die Bundespolizei meldet häufig, dass es spezialisierte ausländische Diebesbanden, die bei Zwischenhalten Gepäckstücke gezielt entwenden, gibt. Deshalb sollte man bei Bahnhofsaufenthalten sein Gepäck beobachten. Doch Achtung, diese Diebesbanden arbeiten hochprofessionell, arbeitsteilig und sind sehr schnell.

Wer jedoch den Gepäckservice einer europäischen Bahngesellschaft nutzt, um sein Gepäck vorab zu verschicken, kann bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust Ansprüche gegen die Bahngesellschaft geltend machen. Auch hier sind Fristen zu beachten, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Mehr zum Kofferversand mit der Bahn.

Fernbusse haben auch Gepäckprobleme

Als Busreisender ist man auf Basis der EU-Busgastrechte bei weitem nicht so gut abgesichert wie z.B. als Flugreisender. Geht bei einer Busreise im Frachtraum transportiertes Gepäck verloren, haftet das Fernbusunternehmen nicht immer und wenn, dann nur in begrenztem Umfang. Eine Erstattung für Ersatzeinkäufe gibt es generell nicht. Manchmal kann das Gepäck aber wiedergefunden werden. Kommt das Gepäck tatsächlich abhanden, sollte der Diebstahl beim Fahrer und der Polizei angezeigt werden, bevor Ansprüche beim Busunternehmen geltend gemacht werden. Mehr zum Thema Fernbusreisen.

Wie kann man nachweisen, was beschädigt wurde oder verloren gegangen ist? 

Egal ob Bahn, Bus oder Flug: Es wird nur erstattet, was tatsächlich weg oder beschädigt ist. Dies nachzuweisen, ist für die meisten Reisenden schwierig. Das Erstellen einer Liste mit Foto vom Kofferinhalt vor Reiseantritt erleichtert den Nachweis.
 

So können Sie Kofferprobleme vorausschauend vermeiden 

  • Den Koffer mit einem Gepäckanhänger (Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) auffindbar machen. Zur Sicherheit im Koffer  die Kontaktdaten hinterlegen.
  • Den Gepäckbeleg sorgfältig aufbewahren. Er ist der Nachweis. Ohne ihn können Sie kaum Ansprüche gelten machen. 
  • Wenn Sie einen Schaden nachweisen wollen, dann sollte Sie ihn möglichst mit Kaufbelege nachweisen.
  • Auch wenn bei Busreisen Gepäck eher selten umgeladen wird. Zwischendurch ein Blick aufs Gepäck werfen, gibt Sicherheit.
  • Wertsachen, Medikamente etc. sind meist im Handgepäck besser aufgehoben.